Heilpraktiker-Behandlungsvertrag
zwischen
Herr/Frau
Name:
Anschrift:
geb.:
E-Mail:
Tel.:
und
Heilpraktikerin Claudia Petzinger
NHZ Naturheilzentrum Wesel naturheilzentrumwesel@gmx.de
Marktplatz Feldmark 47 0281 47360620
46483 Wesel
Vertragsgegenstand ist eine heilpraktikertypische, heilkundliche Behandlung des Patienten. Die Heilpraktikerbehandlungen umfassen u.a. auch wissenschaftlich / schulmedizinisch nicht anerkannte - naturheilkundliche - Heilverfahren.
Das Honorar berechnet sich nach dem jeweiligen Zeitaufwand der Behandlung. Vereinbart wird eine Vergütung in Höhe von 50,- € pro Stunde.
Das Honorar ist unbar gegen Rechnung innerhalb 14 Tagen zu zahlen
Das unverbindliche Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) kommt nicht zur Anwendung.
Die Vergütung für Behandlungen richten sich nach dem Umfang und liegen zwischen 15,00 und 70,00 Euro. Materialkosten (z.B. Verbände, Blutegel oder Portokosten) werden zuzüglich in Rechnung gestellt.
Blutegeltherapie: je Blutegel 10,80 Euro, Porto 20,80 Euro, Verbände pauschal 10,00 Euro, Behandlung 70,00 Euro
Magnetfeldtherapie 25 Minuten 30,00 Euro
Dorn Therapie ca. 45 Minuten, 60,00 Euro
Eingehende Beratung 50,00 Euro
Schröpfen / Gua Sha 35,00 Euro
Etascan 45,00 Euro
Taping je nach Aufwand zwischen 20,00 und 45,00 Euro
Akupunktur je nach Aufwand zwischen 15,00 und 45,00 Euro
Hinweise
Heilpraktiker nehmen nicht am System der gesetzlichen Krankenversicherung teil. Gesetzliche Krankenversicherte erhalten deshalb grundsätzlich keine Erstattung der Behandlungskosten seitens ihrer Krankenkasse. Über etwaige Ausnahmen informieren Sie sich bitte bei Ihrer Krankenkasse vor Aufnahme der Behandlung.
Mitglieder privater Krankenversicherungen, privat zusatzversicherte und beihilfeberechtigte Patienten können Erstattungsanspruch ihrer Behandlungskosten gegenüber ihrer Versicherung haben. Das Erstattungsverfahren hat der Patient gegenüber seiner Versicherung eigenverantwortlich durchzuführen. Die Erstattungen sind in der Regel auf die Sätze des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker beschränkt. Etwaige Differenzen zwischen Gebührenverzeichnis und Heilpraktiker-Honorar sind vom Patienten zu tragen.
Die Ergebnisse sämtlicher Erstattungsverfahren haben keinen Einfluss auf das vereinbarte Heilpraktiker-Honorar. Der Honoraranspruch des Heilpraktikers ist vom Patienten unabhängig von jeglicher Versicherungs- und/oder Beihilfeleistung in voller Höhe zu begleichen.
Ausfallhonorar
Versäumt der Klient einen fest vereinbarten Behandlungstermin, schuldet er dem Heilpraktiker ein Ausfallhonorar in Höhe des Betrages, der dem für den Termin reservierten Zeitfenster entspricht. Dies gilt nicht, wenn der Klient mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin absagt