Heilpraktiker- und Hypnose-Team

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Naturheilzentrum Wesel
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Honorar / Behandlungskosten

 

Heilpraktiker-Behandlungsvertrag

 

 

 

zwischen

 

Herr/Frau

 

Name:

 

Anschrift:       

 

geb.:   

 

E-Mail:

 

Tel.:    

 

und

 

Heilpraktikerin Claudia Petzinger

NHZ Naturheilzentrum Wesel                          naturheilzentrumwesel@gmx.de

Marktplatz Feldmark 47                                   0281 47360620

46483 Wesel                          

 

 

  1. Vertragsgegenstand

Vertragsgegenstand ist eine heilpraktikertypische, heilkundliche Behandlung des Patienten. Die Heilpraktikerbehandlungen umfassen u.a. auch wissenschaftlich / schulmedizinisch nicht anerkannte - naturheilkundliche - Heilverfahren.

 

  1. Honorar

Das Honorar berechnet sich nach dem jeweiligen Zeitaufwand der Behandlung. Vereinbart wird eine Vergütung in Höhe von 50,- € pro Stunde.

Das Honorar ist unbar gegen Rechnung innerhalb 14 Tagen zu zahlen

Das unverbindliche Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) kommt nicht zur Anwendung.

 

  1. Behandlungen

Die Vergütung für Behandlungen richten sich nach dem Umfang und liegen zwischen 15,00 und 70,00 Euro. Materialkosten (z.B. Verbände, Blutegel oder Portokosten) werden zuzüglich in Rechnung gestellt.

 

  1. Beispiele Behandlungshonorare

 

Blutegeltherapie:        je Blutegel 10,80 Euro, Porto 20,80 Euro, Verbände pauschal 10,00 Euro, Behandlung 70,00 Euro

 

Magnetfeldtherapie    25 Minuten 30,00 Euro

 

Dorn Therapie              ca. 45 Minuten, 60,00 Euro

 

Eingehende Beratung    50,00 Euro

 

Schröpfen / Gua Sha     35,00 Euro

 

Etascan                         45,00 Euro

 

Taping je nach Aufwand zwischen 20,00 und 45,00 Euro

 

Akupunktur je nach Aufwand zwischen 15,00 und 45,00 Euro

 

Hinweise

 

Heilpraktiker nehmen nicht am System der gesetzlichen Krankenversicherung teil. Gesetzliche Krankenversicherte erhalten deshalb grundsätzlich keine Erstattung der Behandlungskosten seitens ihrer Krankenkasse. Über etwaige Ausnahmen informieren Sie sich bitte bei Ihrer Krankenkasse vor Aufnahme der Behandlung.

 

Mitglieder privater Krankenversicherungen, privat zusatzversicherte und beihilfeberechtigte Patienten können Erstattungsanspruch ihrer Behandlungskosten gegenüber ihrer Versicherung haben. Das Erstattungsverfahren hat der Patient gegenüber seiner Versicherung eigenverantwortlich durchzuführen. Die Erstattungen sind in der Regel auf die Sätze des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker beschränkt. Etwaige Differenzen zwischen Gebührenverzeichnis und Heilpraktiker-Honorar sind vom Patienten zu tragen.

 

Die Ergebnisse sämtlicher Erstattungsverfahren haben keinen Einfluss auf das vereinbarte Heilpraktiker-Honorar. Der Honoraranspruch des Heilpraktikers ist vom Patienten unabhängig von jeglicher Versicherungs- und/oder Beihilfeleistung in voller Höhe zu begleichen.

 

Ausfallhonorar

Versäumt der Klient einen fest vereinbarten Behandlungstermin, schuldet er dem Heilpraktiker ein Ausfallhonorar in Höhe des Betrages, der dem für den Termin reservierten Zeitfenster entspricht. Dies gilt nicht, wenn der Klient mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin absagt

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